
Leistungen & Kosten
Leistungen
Die Kinder mit Behinderung teilen sich entweder ein Doppelzimmer mit einem anderen Kind oder bekommen je nach Bedarf eines von drei Einzelzimmern. Die hellen und freundlich gestalteten Zimmer sind behindertengerecht eingerichtet, mit Pflegebett, Kippspiegel, rollstuhlgerechte Sanitäreinrichtungen, etc.
Es wird eine gesunde, ausgewogene und individuelle Verpflegung angeboten. Dafür gehen die Betreuer gemeinsam mit den Kindern für das Frühstück und das Abendbrot einkaufen. Das Mittagessen wird in der Küche der Dr. Horst Schmidt Klinik zubereitet und angeliefert.
Da für den Aufenthalt vieles eingepackt wird (siehe Download Packliste), müssen keine Handtücher und Bettwäsche mitgebracht werden. Wichtig ist aber, dass die persönlichen Gegenstände (Kuscheltiere, CDs, usw.) und Kleidung des Kindes gekennzeichnet wird.
Für den Aufenthalt des Kindes in der Kurzzeitpflege kann das Angebot von Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie in Anspruch genommen werden. Dazu muss bei der Terminabsprache mit dem Sozialdienst dies angekündigt werden und bei der Anreise des Kindes ein Rezept über die entsprechende Therapie mitgebracht werden.
Bei einem Notfall erfolgt die ärztliche Versorgung in der angrenzenden Kinderklinik der Dr. Horst Schmidt Klinik.
Kosten
Wir sind eine zugelassene Einrichtung, die mit den Pflegekassen und übergeordneten Sozialhilfeträgern einen Versorgungsvertrag geschlossen hat.
Daher kann ein Antrag auf Kurzzeitpflege, gem. § 42 SGB XI, bei der Pflegekasse gestellt werden (max. 4 Wochen / 1510,- € im Jahr). Darüber hinaus kann die Verhinderungspflege, gem. § 39 SGB XI, nach Beantragung bei der Pflegekasse in Anspruch genommen werden (max. 4 Wochen / 1510,- € im Jahr). Darüber werden die Pflegesätze der jeweiligen Pflegestufe des Kindes abgerechnet.
Die Restkosten können über die zusätzlichen Betreuungsleistungen, gem. § 45b SGB XI, abgerechnet werden oder über den zuständigen, übergeordneten Sozialhilfeträger. Dazu muss ein seperater Antrag auf die Übernahme der Restkosten gestellt werden. Unter die Restkosten fallen Investionsaufwendunge, Unterkunft und Verpflegung.
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen der Sozialdienst der Kurzzeitpflege Rede und Antwort.

